des Tischler- und Schreinerhandwerks (Stand 01.01.2018)
Es gilt deutsches Recht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftrag- nehmer oder Auftraggeber Vertragspartei werden. Unseren AGB entgegen– stehende, abweichende Bedingungen des Kunden oder Lieferanten wird wider- sprochen. Die AGB gelten nicht bei Vergaben nach VOB/A oder VOL/A.
Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsver- hältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum ver- einbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftrag- geber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir behalten uns die Geltend- machung weiterer Verzögerungskosten vor.
nehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Die weiter- gehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt.
2.4. Mangelverjährung Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung
betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig ver- schwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
2.5 Umsetzung der Gewährleistung Bei berechtigten Mängelrügen haben wir
die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nach- kommen, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehl- schlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatz– lieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftrag- geber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängig- machung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen.
uneingeschränkt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten.
2.8 Abschlagszahlung Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir
für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlag- zahlung verlangen.
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewir- kung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein.
Kündigt der Auftraggeber gemäß § 649 BGB den Werkvertrag, so sind wir be- rechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme bzw. 10% der Vergütung für den noch nicht erbrachten Teil der Leistung als Schadensersatz zu verlangen. Bei ent- sprechendem Nachweis können wir auch einen höheren Betrag geltend machen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Um die Raumluftqualität zu erhalten und der Schimmelpilzbildung vorzubeugen, sind zusätzliche Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwer- ker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber/ Bauherrn zu veranlassen ist.
führungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhöl- zer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
(z.B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
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69483 Wald-Michelbach
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